Professionelle Wirtschafts­prüfung als Entscheidungs­grundlage für Ihren Erfolg.

Dank unserer bewährten Methoden können wir potenzielle Schwachstellen in Ihren Geschäftsprozessen frühzeitig identifizieren und Ihnen gleichzeitig neue Chancen für eine nachhaltige Weiterentwicklung und zukünftigen Erfolg aufzeigen. Unsere Prüfungen führen wir mit höchster Effizienz und unabhängig durch, sodass Sie während des gesamten Prüfungsprozesses wie gewohnt in Ihrem Tagesgeschäft weiterarbeiten können, ohne dass Ihre Abläufe unnötig gestört werden.

Dabei gehen wir stets mit einem ganzheitlichen Blick an die Analyse heran und berücksichtigen alle relevanten Faktoren, die den Erfolg Ihres Unternehmens langfristig sichern können. Durch unsere sorgfältige und strukturierte Vorgehensweise stellen wir sicher, dass Sie alle Potenziale für eine Optimierung Ihrer Prozesse voll ausschöpfen können.

Unsere Leistungen:

Für mittelständische Unternehmen, die mindestens die Kriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft oder kapitalistisch geprägten Personengesellschaft nach § 267 bzw. § 267a HGB sowie für Konzerne nach § 290 HGB erfüllen, besteht die Pflicht den aufgestellten Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen führen wir seit vielen Jahren bei verschiedenen unserer mittelständischen Mandanten aus den Bereichen Automotive, Industrieanlagenbau, Marketing oder des gemeinnützigen Sektors durch.

Daneben führen wir auch freiwillige Prüfungen, die z.B. auf Grund satzungsmäßiger Bestimmungen oder entsprechender Regelungen des Gesellschaftsvertrages erfolgen, durch. 

Dieses vielschichtige Problem – z.B. im Rahmen einer Erbfolgeregelung – gehen wir mit Ihnen gerne beratend und prüfend an. Dabei stehen viele Annahmen über die Zukunft im Vordergrund, die den Wert des Unternehmens entscheidend mitbestimmen. Das Herzstück einer jeden Unternehmensbewertung ist die Unternehmensplanung für die nächsten Jahre, dabei geht es nicht nur um die Ertragslage, sondern auch um die Möglichkeiten der Rückflüsse an die Anteilseigner, zumeist in Form von Ausschüttungen. 

Auch andere Prüfungen wie zum Beispiel solche nach § 64 EEG im Rahmen der Erstattungsanträge bei der BAFA oder Bilanzprüfung zum Zwecke der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57 ff. GmbHG) gehören zu unserem Aufgabengebiet. 

In jeder Phase unserer Arbeit halten wir uns strikt an die Grundsätze unseres Berufsstandes und orientieren uns an den Standards, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlicht wurden. So garantieren wir Ihnen eine transparente, professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Ihnen die Sicherheit gibt, dass alle gesetzlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt werden.

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