Clever.
Persönlich.
Bergisch.
Ihre Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Bergischen.
Mit einem starken Team aus 5 Partnern, 8 Steuerberatern, 2 Wirtschaftsprüfern und mehr als 50 qualifizierten Mitarbeitenden bieten wir Ihnen umfassende Expertise in den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Zusätzlich zu den klassischen Aufgaben eines Steuerberaters stehen wir Ihnen mit umfassender betriebswirtschaftlicher Beratung zur Seite. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Bankgesprächen mit professionell erstellten Planzahlen, um Ihre Unternehmensziele optimal zu präsentieren.
Als überregional tätige Kanzlei im Bergischen profitieren unsere Mandanten von unserem breit gefächerten Wissen: Wir verstehen uns als Ihr persönlicher Berater. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens, Ihrer Praxis oder Ihrer privaten Anliegen abgestimmt sind.
Egal, ob Sie als Unternehmen eine Steuerberatung mit einem breiten Spektrum an Zusatzleistungen suchen oder als Privatperson Unterstützung in steuerlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten benötigen: Wir sind Ihr Partner, der sich mit Engagement und Expertise um Ihre individuellen Anliegen kümmert.
Unsere Beratung geht weit über die reine Steueroptimierung hinaus – wir entwickeln individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Ob es um die strategische Steuerplanung für Ihr Unternehmen geht, um die Optimierung von Vermögensanlagen oder um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Praxis – wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung, die alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei profitieren Sie nicht nur von unserem fundierten Wissen in Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, sondern auch von unserer umfassenden Erfahrung in der ganzheitlichen Betreuung von Unternehmen, Freiberuflern und Privatpersonen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihre steuerlichen und finanziellen Ziele effizient und nachhaltig zu erreichen.
Karriere
bei uns?
Läuft!
News.
Raumluftreinigungsgerät: keine außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für die Anschaffung eines mobilen Raumluftreinigungsgeräts sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.
Vorsteuerberichtigung bei Kleinunternehmern
Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei Kleinunternehmern, die zur Regelbesteuerung wechseln und umgekehrt, liegt eine
Neue Webseite: Vergleich von 6.900 Girokonto-Modellen
Am 15.1.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für die Suche nach dem passenden Girokonto: Der BaFin-Kontenvergleich zeigt die