Die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen stellen keine außerordentlichen Einkünfte dar, die nur ermäßigt zu besteuern sind. Praxis-Beispiel: Der Kläger führte als Einzelunternehmer eine Gaststätte und ein Hotel. Er war in 2020 von...
Eine freiwillige Fortzahlung der Beiträge von Mitgliedern an ein Fitnessstudio, das pandemiebedingt vorübergehend schließen musste, ist umsatzsteuerlich relevant, weil es sich um Leistungen handelt, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses...
Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt, dass die Rückforderungsbescheide gegen die drei Kläger für NRW-Soforthilfe rechtwidrig sind und aufgehoben werden müssen. Aber! Eine eventuelle Rückforderung ist dennoch möglich, sie muss...
Neueste Kommentare