Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat Januar 2022:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.02.2023 |
Zusammenfassende Meldung | 27.02.2023 |
Sozialversicherung | 24.02.2023 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 10.02.2023 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlung (Q1) | 15.02.2023 |
Für den Monat Februar 2023:
Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
---|---|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.03.2023 10.04.2023 |
Zusammenfassende Meldung | 27.03.2023 |
Sozialversicherung | 29.03.2023 |
Lohnsteuer-Anmeldung | 10.03.2023 |
Einkommensteuer-Vorauszahlung (Q1) | 10.03.2023 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle:Sonstige | Sonstige | . | 02-02-2023